Lange Jahre war ich von Zahlungsausfällen nicht übermäßig betroffen, aber kurz vor dem Renteneintritt gab es doch einen gravierenden Fall. Für ein Mitglied im Modellflugverein - tätig als e.K-Unternehmer im Bereich Pulverlackierung und Streckgitter-Fassaden - hatte ich im Jahr 2013 Konstruktionsarbeiten für einige Parkhausfassaden (hier ein Beispiel aus der Dokumentation des Architektur-Unternehmens) durchgeführt. Vereinbart war die Stellung von Zwischenrechnungen jeweils zum Monatsende, allerdings wurden die Abstände zu den damit verbundenen Überweisungen immer größer. Entsprechende Nachfragen beantwortete man damit, dass auch der Endkunde noch nichts überwiesen hätte. Andererseits war aber auch klar, dass die Schuld an Terminproblemen bei mir gelegen hätte, wenn ich die Arbeit unterbrochen oder eingestellt hätte. Mir erschien die Fortführung der Arbeiten als das kleinere Übel, denn Qualität geht vor. Ergebnis war, dass man sich nach Fertigstellung meiner Arbeiten für zahlungsunfähig erklärte. Die Firma wurde ab April 2014 von der Gattin weitergeführt.
Etwas deprimierend zeigte sich dann der Ablauf des Prozesses gegen den Fassaden-Experten beim Landgericht Kassel, der bereits seit Mai 2014 angängig war. Die Stillstandszeiten waren erschreckend, ein ursprünglich für September 2016 angesetzter Verhandlungstermin wurde wegen eines Kurzurlaubs des Beklagten-Anwalts um weitere vier Wochen verschoben.
Kurz vor Jahresende 2016 erfolgte das Urteil zu meinen Gunsten, aber die Gegenseite berief die nächste Instanz. Ende August 2017 erhielt ich die Nachricht vom OLG Frankfurt, dass die Berufung der Gegenseite voraussichtlich nicht zulässig ist. Grundsätzlich eine gute Nachricht, aber die nicht unerheblichen Kosten für meinen Anwalt musste ich trotzdem bezahlen.
Dieser stellte im weiteren Verlauf einen Teilvollstreckungsantrag, der aber vom zuständigen Gerichtsvollzieher als nicht durchführbar zurückgewiesen wurde, da der Schuldner völlig mittellos sei. Dies gelte auch für die Gattin. Eine mittlerweile durchgeführte Abfrage im Schuldnerverzeichnis ergab aber im Zeitraum von zwei Jahren 19 Einträge über den Schuldner, die überwiegend vom gleichen Gerichtsvollzieher bearbeitet und akzeptiert wurden. Parallel dazu betrieb der Schuldner aber weiterhin Modellflug mit nicht ganz billigen Turbinen-Modellen.
Ein Strafantrag wegen Verdacht auf Eingehungsbetrug und Zwangsvollstreckungsvereitelung wurde nach einigen Monaten Liegezeit von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt. Begründung: Geringe Schuld des Beklagten und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung. Darauf wurde Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, mittlerweile in 2018.
Eine in diesem Zusammenhang durchgeführte Einsichtnahme in die Bankdaten des Schuldners ergab, dass dieser seinen Kontokorrent bereits bei Auftragserteilung in 2013 mit 150% überzogen hatte. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde er aber als zahlungsfähig betrachtet.
Es folgte noch weiterer Schriftverkehr mit Staatsanwälten und Gerichten, die aber überwiegend mit negativem Ergebnis unter Hinweis auf bereits verstrichene Fristen beantwortet wurden.
Im April 2020 habe ich dann - auch wegen des Beginns der Corona-Krise - auf weitere Maßnahmen verzichtet. Diese Schilderung ist nur ein Kurzbericht; die komplette Chronologie habe ich aufgeschrieben. Hier wäre es aber zu ausführlich.
Randnotiz: Der verständnisvolle Gerichtsvollzieher wurde in 2018 an ein anderes Amtsgericht versetzt, ist aber inzwischen im kompletten Landgerichtsbezirk Kassel nicht mehr zu finden (Stand Februar 2024). Näheres dazu ist nicht bekannt.