.. war im Frühjahr 2016 die Anfrage zur Anpassung von Dichtungen für eine Atemschutzmaske. Die beiden roten und blauen Teile mussten an ein geringfügig modifiziertes Kopf-Dummy und ein bereits vorliegendes Plastikteil (grau) adaptiert und in der Wandstärke optimiert werden. Wie auch bereits zuvor in anderen Fällen, kam der Kontakt mit dem Kunden aufgrund der aktiven Teilnahme an Internet-Foren im Inland (User W. Holzwarth) und auch weltweit ( User wh) zustande.
Neben der interessanten Aufgabe ist auch die rasche und vollständige Bezahlung positiv zu erwähnen. Leider war dies in der jüngeren Vergangenheit bei Arbeiten für einige Parkhausfassaden, sowie im Umfeld der Textiltechnik nicht der Fall. Die Kundenkartei ist inzwischen entsprechend bereinigt.
Etwas deprimierend zeigt sich der Ablauf des Prozesses gegen den Fassaden-Experten beim Landgericht Kassel, der bereits seit Mai 2014 angängig ist. Die Stillstandszeiten sind erschreckend, ein ursprünglich für September 2016 angesetzter Verhandlungstermin wurde wegen eines Kurzurlaubs des Beklagten-Anwalts um weitere vier Wochen verschoben.
Inzwischen kam etwas Bewegung in das Verfahren. Ein erstes Urteil erfolgte im Herbst 2016, aber die Gegenseite berief die nächste Instanz. Ende August 2017 erhielt ich die Nachricht vom OLG Frankfurt, dass die Berufung der Gegenseite voraussichtlich nicht zulässig ist. Das ist die gute Nachricht. Die Firma des Fassaden-Experten wird nach einer Übergangsphase von 2 Wochen im April 2014 von seiner Gattin weitergeführt.
Klagen bedingt finanzielle Reserven. Auch meinem Anwalt habe ich inzwischen eine Rechnung bezahlt, welche normalerweise zu Lasten des Prozessgegners gehen müsste. Viel hängt nun von der Einsatzbereitschaft der Vollzugsbeamten ab.